Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 

 
Der Bundestag hat am 21. September 2023 den Gesetzesentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) angenommen. Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. 
Nach Zustimmung durch den Bundesrat voraussichtlich Ende Oktober tritt dieses in Kraft. 

Das Energieeffizienzgesetz legt Reduktionsziele hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs und des Endenergieverbrauchs für Deutschland wie folgt fest (Referenzjahr 2008): 

  • Bis 2030: Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent; Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent. 
  • Bis 2045: Endenergieverbrauch um 45% 


Berichts- und Managementpflichten

Ab 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr sind Unternehmen verpflichtet alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Innerhalb von 3 Jahren nach der Auditierung müssen konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht werden.
Als wirtschaftlich gelten Maßnahmen, wenn nach 50% ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer sich ein positiver Kapitalwert ergibt. Diese kann anhand der Abschreibungstabelle des BMFs festgestellt werden und ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Die Berechnung muss nach der DIN EN 17463 (ValERI-Norm) erfolgen.

Unternehmen sind verpflichtet ihre Umsetzungspläne durch einen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.

Ausgenommen von der Pflicht zur Veröffentlichung sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.
 
Ab 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr müssen Unternehmen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes bzw. nach Erreichen des Verbrauchsstatus ein Energiemanagementsystem (EMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) eingeführt haben.

Mindestanforderungen für Managementsysteme:

  • Erfassung aller relevanten Energiemengen und Prozessströme (Zufuhr | Abgabe). 
  • Einteilung in technisch vermeidbare und technisch nicht vermeidbare Abwärme
  • Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  • Identifizierung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021

 
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